Reinigung Vereinsheim

Jedes Vereinsmitglied ist auf persönliche Einladung hin verpflichtet, das Vereinsheim zu reinigen. Diese Arbeiten sind Gemeinschaftspflicht, das heißt sie sind unabhängig von den Gemeinschaftsstunden zu leisten.
In der Vorstandssitzung vom 09.04.2024 wurde beschlossen, dass als Ersatzleistung bei Nichterscheinung der/die Gartenfreund/in ein Betrag von 200,-€ zu entrichten hat.
Für Fragen steht der Vorstand in der Vorstandssitzung zur Verfügung.